Kindergarten

Betreuungszeiten-Eigenanteil

Die Betreuung der Kinder findet montags bis freitags statt.
Der Kindergarten ist geöffnet von 7:30 bis 16:30 Uhr. Kernöffnugszeit ist von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Regelabweichungen können auftreten.
Der Kindergarten ist grundsätzlich ganzjährig geöffnet. Ausnahme hiervon bilden zwei Wochen in der Kernzeit der Sommerpause, sowie maximal weitere 10 Tage während der Weihnachtsferienzeit und als Brückentage vor oder nach gesetzlichen Feiertagen. Die Eltern werden dazu rechtzeitig informiert.
Kinder, welche nicht an der jährlichen Gruppenfahrt teilnehmen, können in dieser Zeit nicht vom Fachpersonal betreut werden.
Den Einsatz von Elterndiensten regelt der Elternrat. Es wird um eine rechtzeitige und verbindliche Anfrage gebeten.

Die Eltern zahlen neben dem Kindergartenbeitrag einen Eigenanteil von 3,50 € im Monat. Zusätzlich sind 4-6 Stunden Arbeitsleistung im Jahr zu erbringen, welche als Eigenanteil abgerechnet werden.

Kinder

Betreut werden Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr. Es besteht die Möglichkeit in Ausnahmenfällen die Kinder auch ab dem 34. Monat auf zu nehmen, jedoch grundsätzlich erst, wenn sie trocken sind. Die Kindergartenzeit endet mit dem Beginn der Schulpflicht.
Ethnische oder religiöse Zugehörigkeit ist kein Hindernis, ausgenommen sind Gruppierungen, die verfassungswidrige Ziele verfolgen.
Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder können in den Waldkindergarten aufgenommen werden, sofern ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und die Integration für das Kind als auch für die Gruppe tragbar ist.
Im Walderlebniskindergarten werden 22-23 Kinder betreut.
Alle Aufnahmen erfolgen vorbehaltlich einer Probezeit von vier Wochen Anwesenheit.