Kindergarten

Eltern

Grundlage eines erfolgreichen Betriebs des Waldkindergartens ist neben dem Vertrauensverhältnis der Mitarbeiter des Kindergartens zu den Kindern auch jenes zu den Kindeseltern.
Offizielles Gremium einer Mitsprache der Eltern ist die gewählte Elternvertretung gemäß § 6 Abs. 1 SäKitaG. Zu stattfindenden Gruppenelternabenden werden die Eltern rechtzeitig informiert. Wichtige, alle Beteiligte betreffende Themen und Fragen können zudem auf Gesamtelternabenden besprochen werden.
Individuelle Elterngespräche können bei Bedarf jederzeit mit den MitarbeiterInnen der Gruppe vereinbart werden. Entwicklungsgespräche führen die ErzieherInnen im Rahmen des Bildungsplanes mit den Eltern.
Eine Änderung von Kontaktadresse oder -Telefonnummer der Eltern bzw. berechtigter Dritter ist den MitarbeiterInnen der Gruppe unverzüglich mitzuteilen.
Dringende und unplanmäßig entstehende Anliegen seitens der Eltern oder der ErzieherInnen werden beim täglichen Bringen und Holen der Kinder bzw. über eine zuvor vereinbarte Benachrichtigungskette geklärt.

Personal

Die Kinder der Einrichtung werden täglich von mindestens zwei aufsichtsberechtigten Personen pro Gruppe betreut. Davon ist wenigstens eine Person ErzieherIn mit staatlich anerkanntem Abschluss.
Alle weiteren die Gruppe regelmäßig begleitenden Personen (Freiwilliges Ökologisches/Soziales Jahr, Praktikanten in einer pädagogischen Ausbildung) sollen eine für das Anliegen des Waldkindergartens grundsätzliche Geeignetheit aufweisen.